300 Euro Archiv
Das oberösterreichische Archivgesetz (2003) legt für die Archivierung in Gemeinden drei Kernpunkte fest: Gemeinden sind verpflichtet, zu archivieren; sie archivieren im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, also in Eigenverantwortung; und sie können selbst archivieren oder ihr Archivgut einem Kommunalarchiv anvertrauen.
Selbst archivieren stellt sich meist als aufwändiger heraus als vermutet. Deshalb bietet der Gesetzgeber den Gemeinden eine Alternative an: das Kommunalarchiv.
Was ist ein Kommunalarchiv?
"…eine organisatorisch eigenständige Einrichtung einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes, die vorwiegend dem Zweck der Archivierung von Unterlagen dient und der fachlich geeignetes Personal zur Verfügung steht" (§ 2 Z. 6 oö.ArchG).
Organisatorische Eigenständigkeit bedeutet, dass das Archiv eigene Regeln hat, eine eigene "Betriebsordnung". Es ist wichtig, dass ein mehrere Gemeinden übergreifendes Archiv so eigenständig ist, dass es die strikte Trennung der verschiedenen Archivkörper gewährleisten und für die Einsichtnahme klare und transparente Regeln durchsetzen kann. Eigenständigkeit bedeutet also, dass sichergestellt sein muss, dass niemand nach Belieben in den dort archivierten Unterlagen anderer Gemeinden herumsucht, bevor diese allgemein zugänglich wurden - in der Regel 30 Jahre nach Abschluss, aber das kann von jeder Gemeinde im eigenen Ermessen festgelegt werden.
Fachlich geeignetes Personal muss nicht aus hochqualifizierten WissenschafterInnen bestehen. Archivieren besteht aus einem Bündel von Tätigkeiten, von denen manche Spezialwissen voraussetzen; sie ist daher nur arbeitsteilig durchzuführen. Fachliche Eignung zur Archivierung besteht deshalb nicht primär in der Fähigkeit, alles selbst zu machen, sondern im Verständnis für die Aufgabenstellung und im Know-how, wie diese Aufgaben zu erledigen sind. Unter fachlich geeignetem Personal sind also Personen zu verstehen, die Interesse am Beruf haben und eine gewisse Grundausbildung und Einschulung erhielten, die z. B. das Landesarchiv oder der Verbund oö. Archive bieten können.
Was kostet ein Kommunalarchiv ?
Ein entsprechender Dienstposten kostet brutto zwischen etwa 2500 und 3000 Euro monatlich. Ein Kommunalarchiv von 5 Gemeinden ist mit einem halben Dienstposten, also 20 Stunden pro Woche, leicht zu betreuen, daher kann eine "fachlich geeignete Person" in einer 40-Stunden-Woche zwei Kommunalarchive zu je 5 Gemeinden betreuen. Die Kosten für diesen Dienstposten teilen sich also auf 10 Gemeinden auf: pro Gemeinde etwa 250 - 300 Euro monatlich. Dazu kommt ein gewisser Anteil an Betriebs- und Sachkosten, die aber in einem geordneten, laufend betreuten Archiv nicht hoch sein werden; 10% davon fallen da überhaupt nicht ins Gewicht.
Was leistet ein Kommunalarchiv ?
Für diesen leistbaren Betrag erhalten die teilnehmenden Gemeinden: 1. einen geordneten, funktionierenden Archivbestand, der regelmäßig benützbar ist und nicht nur der Gemeindeverwaltung, sondern auch für Forschungen, für schulische Zwecke und rechtliche Recherchen zur Verfügung steht. 2. kompetente Bewertung und Archivierung nicht mehr benötigten Registraturgutes, also physischer und digitaler Akten und Unterlagen. 3. Kontinuität und Objektivität bei der Betreuung des Archivs. 4. fachliche Unterstützung in allen Archivfragen.
Das 300-Euro-Archiv bietet somit alle Voraussetzungen für die optimale Verwaltungsunterstützung, für die Erhaltung lokaler Geschichtsquellen und eine solide Basis für Forschungen.
